Verkehrswertermittlung.


 

Ich bin als Sachverständiger für mehrere Amtsgerichte im Saarland tätig.

 

 

 

 

 

Aber auch privaten Kunden biete ich einen umfassenden

Wertermittlungs-Service an für

* Grundstücke

* Wohngebäude

* Mietshäuser

* Eigentumswohnungen

* Gebäude unter Denkmalschutz

* Gewerbe- und Geschäftsobjekte

 

Der Begriff „Wertermittlung“ bezeichnet die Berechnung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes. 

 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird im Baugesetzbuch BauGB §194 definiert.