Ich bin als Sachverständiger für mehrere Amtsgerichte im Saarland tätig.
Aber auch privaten Kunden biete ich einen umfassenden
Wertermittlungs-Service an für
* Grundstücke
* Wohngebäude
* Mietshäuser
* Eigentumswohnungen
* Gebäude unter Denkmalschutz
* Gewerbe- und Geschäftsobjekte
Der Begriff „Wertermittlung“ bezeichnet die Berechnung eines verlässlichen Marktwertes, Verkehrswertes oder Beleihungswertes eines beliebigen Wirtschaftsgutes.
Der Verkehrswert (Marktwert) wird im Baugesetzbuch BauGB §194 definiert.